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Jedes Jahr verunglücken in Deutschland mehr als 8.000 Menschen, Autofahrer, Rad- und Motorradfahrer und Fußgänger im Straßenverkehr tödlich, von den zahlreichen Verletzten ganz zu schweigen.
Vor den finanziellen Folgen schützt sicher und zuverlässig eine private Unfallversicherung, denn sie beinhaltet umfassenden Versicherungsschutz bei Invalidität, Unfalltod, Krankenhausaufenthalt oder kosmetischen Operationen.
Das gibt's doch gar nicht: Der Fliesenlegergeselle ist gerade damit beschäftigt, alte Fliesen von der Wand zu schlagen. Er trägt keine Schutzbrille, die bei Arbeiten dieser Art dringend vorgeschrieben ist. Ein Splitter zerstört das rechte Auge des jungen Mannes völlig. Ein Invaliditätsgrad von 50 % wird festgestellt.
Gegenstand der privaten Unfallversicherung ist der Versicherungsschutz bei Unfällen in der ganzen Welt. "Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet." (§ 1 III Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen AUB) Dazu zählen auch Verrenkungen, Risse und Zerrungen, die durch eine erhöhte Kraftanstrengung verursacht worden sind.
Die Leistungsarten können vertraglich frei vereinbart werden. Kernpunkt der Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung, die auf jeden Fall vereinbart werden muß. Unter Invalidität versteht man eine dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit. Die Invalidität muß innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sein sowie spätestens vor Ablauf einer Frist von weiteren drei Monaten ärztlich festgestellt und geltend gemacht werden. Die Höhe der Leistung richtet sich nach der für den Invaliditätsfall vereinbarten Summe und dem Grad der Invalidität. Darüber hinaus können weitere Leistungen vertraglich vereinbart werden:
- Die Todesfallleistung wird fällig, wenn der Versicherte innerhalb eines Jahres nach dem Unfall an den Unfallfolgen stirbt
- Der Hauptnutzen der Unfallversicherung ist die Leistung bei Invalidität. Wenn nach einem Unfall ein körperlicher Schaden zurückbleibt, wird eine hohe einmalige Versicherungsleistung oder eine lebenslange monatliche Rente bezahlt.
- Krankenhaus-Tagegeld wird für jeden Kalendertag gezahlt, an dem sich der Versicherte wegen des Unfalls in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befindet - jedoch nicht bei Aufenthalten in Sanatorien, Erholungsheimen und Kuranstalten - und wird längstens für zwei Jahre gezahlt.
- Genesungsgeld wird im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt für die gleiche Anzahl von Tagen gezahlt, für die Krankenhaus-Tagegeld gezahlt wurde, meist maximal für 100 Tage.
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